Ad-hoc-Mitteilungen
Gemäß Artikel 17 MAR ist der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen als sog. ad hoc-Tatsache zu publizieren.
Der Vorstand der Ahlers AG nimmt die Vorgaben des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel sehr ernst und betreibt einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Instrument:
Ad-hoc-Mitteilung 2019
Q3-Ergebnis vor Ertragsteuern (Juni bis August 2019) wächst spürbar auf 2,2 Mio. EUR (Vorjahr 0,9 Mio. EUR). Vor allem durch die Aufgabe von Aktivitäten sinkt der Umsatz um planmäßige 5,0 Prozent. Kräftiger Anstieg des Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit und der Eigenkapitalquote. Forecast für das Gesamtjahr bestätigt: deutlich verbessertes Konzernergebnis erwartet trotz Umsatzrückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Geschäftsentwicklung des ersten Halbjahrs 2018/19 bei Umsatz, Ergebnis und Cashflow im Plan. Konzernumsätze nähern sich erwartetem Trend der Jahresprognose an. Vor allem aufgrund von Sondererträgen im Vorjahreszeitraum sinkt das Ergebnis vor Ertragsteuern um 1,2 Mio. EUR. Der Vorstand bestätigt den Forecast für das Gesamtjahr: deutlich verbessertes Konzernergebnis erwartet trotz Umsatzrückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Spürbare Stabilisierung der Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2018/19. EBIT vor Sondereffekten steigt um 18 Prozent auf 3,3 Mio. EUR (Vorjahr 2,8 Mio. EUR). Forecast für das Gesamtjahr unverändert: deutlich verbessertes Konzernergebnis erwartet trotz Umsatzrückgang im mittleren einstelligen Prozentbereich.
Aufsichtsratsvorsitzender leitet Generationswechsel an der Spitze des Kontrollgremiums ein und schlägt die Verkleinerung des Gremiums vor