Directors' Dealings
Personen, die bei einem Emittenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sind gemäß Art. 19 MAR verpflichtet, sowohl dem Emittenten als auch der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen, wenn sie eigene Geschäfte in Aktien des Unternehmens oder sich auf diese Aktien beziehende Finanzinstrumente tätigen. Diese Pflicht gilt gleichermaßen für bestimmte mit den Vorgenannten in enger Beziehung stehende Personen (z.B. Ehepartner, unterhaltsberechtigte Kinder, juristische Personen).
Die Ahlers AG veröffentlicht die Meldungen auf dieser Webseite.
Details zu den Meldepflichten finden Sie im Gesetzestext im Kapitel 3, Art. 19.