Ad-hoc-Mitteilungen
Gemäß Artikel 17 MAR ist der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen als sog. ad hoc-Tatsache zu publizieren.
Der Vorstand der Ahlers AG nimmt die Vorgaben des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel sehr ernst und betreibt einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Instrument:
Ad-hoc-Mitteilung 2022
Weltweit anhaltende Lieferkettenproblematik sowie Kostensteigerungen aufgrund hoher Inflation führen zu Prognoseanpassung für das Gesamtgeschäftsjahr 2021/22: Niedrigere Umsätze und geringeres Konzernergebnis erwartet.