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Ad-hoc-Mitteilungen

Gemäß Artikel 17 MAR ist der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen als sog. ad hoc-Tatsache zu publizieren.

Der Vorstand der Ahlers AG nimmt die Vorgaben des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel sehr ernst und betreibt einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Instrument:

Ad-hoc-Mitteilung 2021

Längere Corona-bedingte Lockdowns und hohe Sondererträge aus staatlichen Überbrückungshilfen führen zu Prognoseanpassung für das Gesamtgeschäftsjahr 2020/21: Niedrigere Umsätze, aber deutlich verbessertes Konzernergebnis erwartet. Entsprechende Einflüsse zeigen sich im H1 2020/21. Vorstand und Aufsichtsrat beschließen Antragsstellung auf Wechsel vom Prime Standard in den General Standard.
Mittelfristige Finanzierung der Ahlers AG gesichert. Sanierungsgutachten gemäß IDW S6 bestätigt die Durchfinanzierung sowie die Wettbewerbs- und Renditefähigkeit des Unternehmens. Größtes Profitabilitätsprogramm der Unternehmensgeschichte aufgelegt.