Ad-hoc-Mitteilungen
Gemäß Artikel 17 MAR ist der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen als sog. ad hoc-Tatsache zu publizieren.
Der Vorstand der Ahlers AG nimmt die Vorgaben des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel sehr ernst und betreibt einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Instrument:
Ad-hoc-Mitteilung 2020
Corona-bedingte Belastungen führen im ersten Halbjahr 2019/20 zu erheblichem Rückgang von Konzernumsatz und -ergebnis. Die Geschäftsentwicklung ist im zweiten Quartal 2019/20 dennoch leicht besser als zu Beginn des Lockdowns erwartet. Weiterhin stabile Finanzposition mit niedrigerem Net Working Capital, gesunkener Nettofinanzverschuldung und solider Eigenkapitalquote.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie sind europaweit Einzelhandelsschließungen für Bekleidung verfügt worden. Deshalb nimmt der Vorstand die im Geschäftsbericht 2018/19 veröffentlichte Prognose für das Geschäftsjahr 2019/20 zurück. Erwartet werden deutliche Belastungen, die Umsatz und Ergebnis im laufenden Geschäftsjahr verringern werden.