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Ad-hoc-Mitteilungen

Gemäß Artikel 17 MAR ist der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen als sog. ad hoc-Tatsache zu publizieren.

Der Vorstand der Ahlers AG nimmt die Vorgaben des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel sehr ernst und betreibt einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Instrument:

Ad-hoc-Mitteilung 2017

Umsatzminus im dritten Quartal durch Verlagerung von Fest- zu Konsignationsgeschäft und spätere Auslieferung der Herbst-/Winter- Ware. Bestätigung der Jahresprognose für das Gesamtjahr 2016/17: weitgehend stabile Umsätze und leicht steigendes Ergebnis erwartet.
Umsatz- und Ergebnisprognosen für das Geschäftsjahr 2015/16 erfüllt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung 2017 eine Dividende von 0,15 EUR für die Stammaktie und 0,20 EUR für die Vorzugsaktie vor (Vorjahr 0,20 EUR und 0,25 EUR).