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Ad-hoc-Mitteilungen

Gemäß § 15 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) ist der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft verpflichtet, kursbeeinflussende Tatsachen als sog. ad hoc-Tatsache zu publizieren, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es muss eine neue, nicht öffentlich bekannte Tatsache vorliegen.
  • Die Tatsache muss im Tätigkeitsbereich des Emittenten eingetreten sein.
  • Die Tatsache muss sich auf die Vermögens- oder Finanzlage oder den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten auswirken.
  • Die Tatsache muss wegen der vorgenannten Auswirkungen geeignet sein, den Börsenpreis erheblich zu beeinflussen, oder sie muss, im Falle zugelassener Schuldverschreibungen, die Fähigkeit des Emittenten, seinen Verpflichtungen nachzukommen, beeinträchtigen.

Der Vorstand der Ahlers AG nimmt die Vorgaben des Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel sehr ernst und betreibt einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Instrument:

Ad-hoc-Mitteilungen 2008

Ahlers beschließt Aktienrückkaufprogramm
Ahlers geht größeres Restrukturierungsprogramm an. Beschleunigte Umsatzentwicklung im 3. Quartal 2007/08. Operativer Forecast für 2007/08 bekräftigt. Durch Restruktutierungsaufwand niedrigeres Konzernergebnis 2007/08 erwartet.
Ahlers mit planmäßigem Umsatz und Ergebnis im 1. Halbjahr 2007/08. Verlangsamtes Umsatzwachstum im zweiten Halbjahr erwartet. Nettoergebnis 2007/08 wird unter dem Vorjahreswert liegen.
Ahlers AG mit kräftigem Umsatzplus von 5,7 % und eienr vorgeschlagenen Dividende von 0,65 EUR je Stammaktie und 0,70 EUR je Vorzugsaktie