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Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen hat:

1. Name der verantwortlichen Stelle:
Ahlers AG
-für alle Gesellschaften der Ahlers-Group

2. Vorstand:
Ahlers AG
Dr. Stella A. Ahlers, Anna-Lena Schulte-Angels

Gesellschaften und Geschäftsführung:
Ahlers Textilhandel GmbH & Co. KG
Dr. Stella A. Ahlers
Ahlers Retail GmbH
Dr. Stella A. Ahlers
Ahlers Vertrieb GmbH
Dr. Stella A. Ahlers, Dirk Jürgeleit
Ahlers Zentralverwaltung GmbH
Dr. Stella A. Ahlers
Ahlers P.C. GmbH
Dr. Stella A. Ahlers, Dirk B. Heper, Luer Holler
Baldessarini GmbH
Florian Wortmann, Dr. Stella A. Ahlers
Otto Kern GmbH
Peter Kelzenberg, Dr. Stella A. Ahlers
Pioneer Jeans-Bekleidung GmbH
Peter Kelzenberg
Pionier Berufskleidung GmbH
Maik Friedrichs, Dr. Stella A. Ahlers
Westfälisches Textilwerk Adolf Ahlers Stiftung & Co. KG
Dr. Stella A. Ahlers

3. Beauftragte Leiterin der Datenverarbeitung:
Michaela Kestner

4. Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Elverdisser Straße 313
32052 Herford

5. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung:
Gegenstand der Ahlers AG und ihrer Unternehmen ist die Herstellung von und der Handel mit Textilien und Bekleidung jeder Art sowie alle hiermit in Verbindung stehenden Geschäfte.

6. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Es werden im wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

  • Kundendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggfs. Liquiditäts- und Bonitätsdaten)
  • Lieferantendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggfs. Qualitätsdaten)
  • Mitarbeiterdaten, Bewerberdaten (Personaldaten zur Personalverwaltung, -steuerung und –abrechnung)

soweit diese zur Erfüllung der unter 5. genannten  Zwecke erforderlich sind.

7. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

  • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
  • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z.B. Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Vertrieb, EDV)
  • Weitere externe Stellen wie z.B. Kreditinstitute (Zahlungsaufträge), Kreditversicherer und Auskunfteien (Bonitätsprüfungen).

8. Regelfristen für die Löschung der Daten:
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und –fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 5. genannten Zwecke wegfallen.

9. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist nicht geplant.

Ahlers AG
Datenschutzbeauftragter
Ariel Biskupek